Allgemeinde Mietbedingungen MaViSa-Fotografie Fotobox
Geltungsbereich
Verträge der Fa. MaViSa-Fotografie (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.
Vertragsabschluss
Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches oder mündliches Angebot von MaViSa-Fotografie. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per Email) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung durch MaViSa-Fotografie zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung von MaViSa-Fotografie geregelt.
Zahlung
Vorauskassa netto ohne Abzug
Mietbedingungen
Die Fotobox wird, wenn nicht andersvereinbart, für einen Tag, welcher vorher fixiert wird, gemietet.
Die Nutzung ist bis 06:00 am darauf folgenden Tag erlaubt.
Gegenstand des Vertrages sind die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Geräte und Zubehörteile. MaViSa-Fotografie behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox am Veranstaltungsort, welcher in der Buchungsbestätigung genannt wird. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vereinbarte Zeitpunkt aus der Buchungsbestätigung. Die Mietzeit endet je nach gebuchtem Paket, wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit
Die Aufstellung und Abholung der Fotobox erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermieter keine Verantwortung für die entstehenden Kosten durch die Stromentnahme am Veranstaltungsort trägt. Hierfür ist der Mieter verantwortlich.
Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.
Haftung
Der Mieter hat Mängel am Mietgegenstand umgehend dem Vermieter zu melden, ins besondere Mängel, welche die Funktion des Fotoautomaten einschränken.
Bei Problemen ist der Telefon-Support von MaViSa-Fotografie umgehend zu kontaktieren. Andernfalls wird die Miete als problemlos gesehen.
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich Aufwandskosten.
Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
Datenverarbeitung
Daten für Abwicklung mit Anderen: Der Vermieter behält sich vor, erforderliche Daten des Vertragspartners (Telefonnummern, Namen von Ansprechpartnern,…) für die Abwicklung des Betriebs an sonstige Kooperationspartner weiter zu geben.
Widerrufsrecht und Stornierung
Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss MaViSa-Fotografie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbestätigung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters, welchen durch die zur Verfügungstellung dieser AGB’s nachgegangen wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Widerruf ist zu richten an:
MaViSa-Fotografie
Sabine Lehninger
Hauptstr. 21
2441 Mitterndorf/Fischa
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Widerruft der Mieter den Vertrag fristgemäß, hat MaViSa-Fotografie alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags mit MaViSa-Fotografie eingegangen ist.
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig. Eine Kündigung nach Verfall des gesetzlichen Widerrufsrechtes schließt die Rückerstattung der bereits getätigten Anzahlung aus.
Stornogebühren werden wie folgt fällig:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des ausständigen Restbetrages
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des ausständigen Restbetrages
Rücktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des ausständigen Restbetrages
Rücktritt weniger als 4 Tage vor Mietbeginn 90% des ausständigen Restbetrages
MaViSa-Fotografie kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens MaViSa-Fotografie, ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.
Druck-Layout
Das gewählte Druck-Layout wird von uns per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zur Bestätigung übermittelt.
Sollte das Layout nicht binnen 24 Stunden ab Übermittlung bestätigt oder Änderungswünsche zum Ausdruck gebracht werden, so gilt der Layout-Vorschlag als angenommen.
Alle Druck-Layouts tragen einen kleinen Schriftzug "MaViSa-Fotografie"
Aufgenommenes Bildmaterial auf Privatfeiern
Fotoboxen dienen dem Spaß und sorgen für schöne Erinnerungen. Nutzer der Fotobox müssen diese manuell durch drücken des "Start-Buttons" aktivieren. Bei der Aktivierung ist sich jeder Nutzer bewusst, dass die Fotobox automatisch ein Foto aufnimmt und dieses absichert. Selbiges gilt für Passiv-Nutzer welche sich bewusst vor die Kamera stellen jedoch nicht den Start-Button drücken. Die Aufgenommenen Bilder werden nur auf der jeweiligen Fotobox gespeichert und ausschließlich dem Mieter übergeben. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Speicherung beim Vermieter erfolgt nicht! Der Vermieter (MaViSa-Fotografie,Sabine Lehninger, Hauptstr. 21, 2441 Mitterndorf/Fischa) stellt die Fotoboxen lediglich dem Mieter zur Verfügung. Es wird ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Der Mieter bekommt nach der Veranstaltung alle Originalbilder vom Vermieter ausgehändigt mögliche Kopien welche durch technische zwischen Speicherung entstehen können werden automatisch gelöscht. Der Mieter ist der Eigentümer der aufgenommen Bilder und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten wird. Der Mieter haftet im Falle einer Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Jeder Fotobox liegt ein Auszug v. Punkt „Aufgenommenes Bildmaterial auf Privatfeiern bei. Der Mieter verpflichtet sich diesen Auszug in unmittelbarer Nähe der Fotobox aufzustellen, damit dieser von den Nutzern der Fotobox eingesehen werden kann.
Schriftlichkeit: Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort: Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit Österreichischen Rechts, sowie die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in dessen Sprengel der Vertragspartner den Betrieb des Fotoautomaten beauftragt hat. Gegen Vertragspartner, die als Unternehmer anzusehen, oder die im Inland weder ansässig noch beschäftigt sind, wird die Zuständigkeit der Gerichte in Wien vereinbart. Erfüllungsort ist der Betriebsort des Fotoautomaten.